Altholz entsorgen: Regeln, Kosten und Tipps

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Altholz entsorgen: Regeln, Kosten und Tipps

In diesem Leitfaden erfahren Sie alles über die Entsorgung von Altholz

Altholz-Entsorgen

Inhaltsverzeichnis

Altholz entsorgen - so geht’s richtig

In Deutschland fallen jedes Jahr mehrere Millionen Tonnen Altholz an – von Paletten und Möbeln bis zu Bauholz. Die Entsorgung ist durch die Altholzverordnung (AltholzV) und das Kreislaufwirtschaftsgesetz streng geregelt. Altholz wird je nach Schadstoffbelastung in die Kategorien A I bis A IV eingeteilt (naturbelassenes Holz bis chemisch behandeltes Holz). Unbelastetes Holz kann meist auf kommunalen Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben oder im Restmüll (bei sehr geringen Mengen) verbrannt werden. Behandeltes Holz (A2/A3) nimmt der Wertstoffhof in kleinen Mengen meist auch an, belastetes Holz (A4) ist kostenpflichtig und darf nicht in den Hausmüll oder Gartenofen. Stattdessen kommen Wertstoffhöfe, spezialisierte Containerdienste oder Recyclinganlagen zum Einsatz (zur stofflichen Verwertung als Spanplatten oder energetisch in Kraftwerken). Die Gebühren schwanken stark: Beispielsweise sind in Berlin bis 3 m³ Holz am Wertstoffhof frei, danach fallen etwa 150 € pro Tonne an. In Ludwigsburg kostet Renovierungsholz ca. 9,44 €/m³ (Innenholz) bzw. 15,32 €/m³ (Außenholz). Bevor Sie Altholz entsorgen, sollten Sie es nach A-Kategorien sortieren (z. B. Paletten, Obstkisten zu A I; lackierte Möbel zu A II/III; imprägniertes Dachholz zu A IV) und Fremdstoffe (Nägel, Metall, Farbe) entfernen. Giftige Holzschutzmittel oder PCB-haltige Platten gehören niemals in den Kamin und müssen fachgerecht entsorgt werden. Gut erhaltene Hölzer, Edelhölzer oder Antiquitäten können oft weitergenutzt oder verkauft werden – sie haben oft einen höheren Wert als als Abfall. Bei großen Mengen (z. B. Baustellen, umfangreiche Renovierung) lohnt sich ein Containerdienst oder ein Entsorgungsfachbetrieb, der Holzabfälle getrennt sammelt und verarbeitet. Am Ende schont eine korrekte Entsorgung und Wiederverwertung die Umwelt, da rund 20 % des Altholzes als Sekundärrohstoff (Spanplatten, Faserplatten) wieder genutzt werden, während ca. 75 % energetisch verwertet werden.

 

Rechtlicher Rahmen

Die Entsorgung von Altholz in Deutschland richtet sich vor allem nach der Altholzverordnung (AltholzV), die seit 2003 gilt. Sie definiert „Altholz“ als Gebrauchtholz oder Industrierestholz, das nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz als Abfall gilt. Zusätzlich werden in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Altholzabfälle codiert (z.B. AVV 17 02 01 für Baum- und Abbruchholz, 17 02 04 für holzschutzmittelbelastetes Holz)[13]. Auf kommunaler Ebene legen Satzungen und Abfall-ABC-Seiten fest, welche Holzmengen und -typen kostenlos angenommen werden (oft im Rahmen des Sperrmülls oder über Wertstoffhöfe). Beispielsweise schreibt Stuttgart vor, dass Holz für den Außenbereich nur über private Entsorgungsbetriebe entsorgt werden darf, während Innenraumholz über die städtischen Wertstoffhöfe angenommen wird. Gewerbebetriebe müssen nach der Gewerbeabfallverordnung Altholz getrennt sammeln und entsorgen (Getrenntsammelgebot).

Altholz-Kategorien (A I bis A IV)

Nach der AltholzV wird Altholz je nach Schadstoffgehalt in vier Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie A I (unbelastetes, naturbelassenes Holz): Massivholz, Paletten, Obstkisten, Balken ohne Kunststoffbeschichtung oder Holzschutzmittel. Dieses Holz ist nicht mehr als geringfügig mit Fremdstoffen verschmutzt.
  • Kategorie A II (gewerblich behandeltes Holz, ohne halogenorganische Verbindungen): Verleimtes oder beschichtetes Holz ohne PVC oder Holzschutzmittel. Beispiele: furnierte Spanplatten, lackierte Schrankteile, Innentüren ohne PVC.
  • Kategorie A III (behandeltes Holz mit PVC, ohne Holzschutzmittel): Holz mit halogenhaltigen Beschichtungen (etwa PVC-Laminat an Küchenmöbeln). A2 und A3 werden oft gemeinsam entsorgt.
  • Kategorie A IV (mit Holzschutzmittel belastetes Holz): Jegliches mit fungiziden oder insektiziden Holzschutzmitteln behandeltes Holz (z. B. Bahnschwellen, imprägniertes Dachholz, Zaundielen) oder stark kontaminiertes Altholz, das nicht in A I–A III passt. Besonderheit: PCB-haltiges Holz (Dämmplatten, alte Schallschutzplatten) gilt gesondert nach der PCB-Abfallverordnung.

Die Kategorie bestimmt die zulässigen Verwertungswege. Unbelastetes Holz (A I–III) wird bevorzugt stofflich verwertet (z. B. Spanplattenherstellung), während A IV-Holz meist energetisch verbrannt werden muss. Eine Ablagerung (Deponie) ist für Altholz grundsätzlich nicht erlaubt. Bei Mischholz zählt stets die höchste Kategorie – kann ein Stück Altholz nicht eindeutig zugeordnet werden, wird es der höheren Klasse zugeteilt.

Altholz richtig vorbereiten

Vor der Abgabe muss Altholz sortiert werden. Entfernen Sie Nägel, Schrauben oder Metallbeschläge, da diese die Weiterverwertung erschweren. Trennen Sie unbehandeltes (A I) von behandelt/verleimtem Holz (A II/III) sowie von Außenholz (A IV). Prüfen Sie Tapetenreste oder Leimrückstände und weisen Sie diese möglichst großflächig ab. Bei Unsicherheit gilt das Prinzip: eher höher einstufen.

Besonders gefährliche Althölzer (mit Holzschutzmitteln behandelt oder PCB-haltig) gehören immer getrennt vom Rest zu halten. Bahnschwellen und Teeröl-haltige Hölzer sind krebserregend (PAK) und dürfen keinesfalls in Hausöfen gelangen. Verwenden Sie Schutzkleidung und Atemschutz beim Umgang mit kontaminiertem Altholz (Späne und Sägemehl können Schadstoffe enthalten).

 

 

Entsorgungswege für Altholz

Es gibt verschiedene Wege, Altholz loszuwerden – je nach Menge und Kategorie:

  • Wertstoffhof/Recyclinghof: Die häufigste Option für Privathaushalte. Viele Kommunen nehmen A I–A III meist kostenlos in haushaltsüblichen Mengen an. Oft gibt es Höchstmengen: z.B. in Berlin 3 m³ frei, in München 2 m³. Für A IV-Holz (z. B. Dachbalken, imprägnierte Möbel) verlangen manche Höfe Gebühren oder lehnen es ganz ab. Erkundigen Sie sich vorab: Zwischen den Städten gibt es große Unterschiede. Der Landkreis Ortenau empfiehlt, Altholz in haushaltsüblichen Mengen am Wertstoffhof abzugeben. In Stuttgart etwa nehmen die fünf Wertstoffhöfe Haus- und Gewerbeabfälle (inkl. unbehandeltem Holz) entgegen – A IV-Außenholz muss dagegen über private Entsorger entsorgt werden.
  • Containerdienste/Baumischcontainer: Ab etwa 3–5 m³ lohnt sich ein angemieteter Container. Es gibt spezielle Altholzcontainer (A I, A II/III, A IV getrennt) oder Baumischcontainer (für unbehandeltes Holz). Anbieter liefern BigBags (1 m³) bis Abrollcontainer (bis 40 m³). Das erleichtert die Entsorgung großer Mengen bei Renovierungen oder Baustellen. Laut entsorgo sind z.B. 5 m³ für A I/A II etwa 180–270 € in großen Städten, A IV bis 480 €. Diese Preise variieren stark mit Region und Anbieter.
  • Recyclingunternehmen: Gewerbliche Altholzaufbereiter nehmen gehäckselt-sortiertes Holz an und führen es der Herstellung neuer Holzwerkstoffe zu. Sie sortieren nach Schadstoffgehalt (Sichtkontrolle, ggf. Stichproben). Kleine Mengen Späne oder Sägemehl können übrigens im Restmüll landen; sie gelten als ortsüblicher Hausmüll und werden verbrannt.
  • Hausmüll (Restmüll): Geringe Mengen unbehandeltes Altholz können über die Restmülltonne entsorgt werden. Dort wird es zusammen mit dem Restmüll in Verbrennungsanlagen beseitigt. Allerdings ist dies nur im Ausnahmefall sinnvoll – Holz ist ein hochwertiger Rohstoff und sollte möglichst wiederverwertet werden. Behandeltes oder imprägniertes Holz darf auf keinen Fall in die Graue Tonne.
  • Sperrmüll: Altholz zählt rechtlich nicht zum Sperrmüll – Möbelstücke aus Holz hingegen schon. Unbehandelte Möbelholz-Stücke können jedoch alternativ zur Sperrmüllsammlung gegeben werden, wenn sie lose sind. (Zerlegte Holzmöbel können auch am Wertstoffhof abgegeben oder in einem Sperrmüllcontainer entsorgt werden.)

Wertvolle Hölzer und Wiederverwendung

Gut erhaltene oder seltene Holzteile können oft weitergenutzt werden. Antiquitäten und Edelhölzer (Teakmöbel, Mahagoni, Eichenbalken o. ä.) haben häufig einen hohen materiellen Wert. Solches Holz sollte nicht als Abfall betrachtet werden. Möglichkeiten: Spenden an soziale Möbelhäuser, Verkauf über Online-Plattformen, Flohmärkte oder Baustoffbörsen (Bauteilbörsen). Auch Eigengebrauch (Gartenmöbel, Deko, Palettenmöbel) und Upcycling (z.B. Palettenregal) sind nachhaltig. Die Bayerische Abfallberatung weist darauf hin, dass vor allem Fenster, Türen oder ganze Möbelstücke überregional weiterverwertet werden können. Hier zahlt sich Kreativität aus: Ein gutes Holzmöbel bleibt oft über Jahrzehnte in Gebrauch.

Kosten und Gebühren

Preise variieren regional und nach Altholzart. Viele Wertstoffhöfe nehmen Holz (A I–III) bis zu einem gewissen Volumen kostenlos an. Danach oder bei belastetem Holz (A IV) wird meist pro Gewicht oder Volumen abgerechnet. Beispiele: In Berlin sind z.B. 3 m³ Altholz frei, danach kostet die Tonne etwa 150 € (Mindestabgabe 60 €). In Ludwigsburg (Kreis Ludwigsburg) kostet Innenholz (A I–III) rund 9,44 €/m³, A IV-Außenholz etwa 15,32 €/m³ (entspricht ~73 €/t). Auch andere Städte variieren: Hamburg nimmt unbelastetes Altholz kostenlos, belastetes (z.B. imprägniertes Dachholz) jedoch nur bis max. 20 m². Auf Containerdienste bezogen liegen die Preise meist zwischen 200 € und 500 € für 5 m³ (je nach Holztyp).

Tabelle (Beispiele für Abgabepreise in Privathaushalten):

Standort

A I–A III (freimengen)

Gebühren A I–III

A IV-Gebühren

Berlin

bis 3 m³ frei

danach ~150 €/t

~150 €/t

Ludwigsburg

(–)

9,44 €/m³ (Innenholz)

15,32 €/m³ (Außenholz)

Köln

(Daten variieren)

~260 €/5 m³ (A I/III)

~360 €/5 m³ (A IV)

München

(siehe Wertstoffhöfe)

~177 €/5 m³ (A I/III)

~480 €/5 m³ (A IV)

Die tatsächlichen Kosten sollten Sie immer beim örtlichen Entsorger erfragen. Gerade bei großen Mengen oder Spezialfällen (chemisch behandeltes Holz, Altholzcontainer) empfiehlt sich ein Vergleich oder die Hilfe eines Fachbetriebs.

Professionelle Entsorgung (Container & Co.)

Wenn Sie große Mengen (z. B. bei Bauabbrüchen, Sanierungen oder in der Industrie) entsorgen müssen, lohnt sich ein Fachbetrieb. Containerdienste bieten Komplettlösungen: Anlieferung, Aufstellung eines Containers, Abholung und Recycling. Sie organisieren die Sortierung (A1/A2 getrennt von A3/A4) und arbeiten mit zugelassenen Verwertungsanlagen zusammen. Auch bei Baustellen kann ein eingesetzter Container Ihre Logistik vereinfachen. Gewerbliche Entsorger kennen zudem die Nachweispflichten (Abfallerzeuger muss Holzart und -herkunft dokumentieren). Für Firmen ist das oft günstiger als Eigenanlieferung.

Nachhaltigkeit und Recycling

Altholz ist ein wichtiger Kreislaufrohstoff. Verarbeitete Holzreste werden z.B. zu Span- oder Faserplatten, Tischlerplatten oder Holzkohle weiterverwertet. Rund 20 % des Altholzes werden stofflich recycelt (Spanplatten) und ca. 75 % energetisch genutzt. Durch diese Kaskadennutzung spart man Primärholz ein. Statt Altholz zu verbrennen oder auf Deponien zu entsorgen, sollte immer zuerst an Recycling gedacht werden. Auch kreatives Upcycling ist gefragt: Altholz kann in Gärten, als Sichtschutzzaun oder als Füllmaterial für Blumentöpfe wieder Leben finden.

Nachhaltig ist auch die Weitergabe: Gut erhaltene Türen, Fenster oder Fußböden werden z.B. von speziellen Bauteilbörsen angeboten. Hier zahlt sich das Einsparen einer Tonne Neuholz und der Emissionsvermeidung aus. Schon durch Weitergabe an Second-Hand-Möbelläden wird Holzabfall vermieden.

Häufige Irrtümer (Mythen)

  • „Jedes Holz gehört in den Hausmüll oder Kamin.“ – Falsch. Nur kleine Mengen unbehandeltes Holz dürfen im Restmüll landen. Für den Kamin gilt: ausschließlich naturbelassene Holzstücke (A I). Lackiertes, imprägniertes oder furniertes Holz auf keinen Fall, da Schadstoffe freigesetzt werden.

  • „Altholz ist immer gebührenfrei.“ – Jein. Viele Wertstoffhöfe nehmen geringe Mengen kostenlos an, aber bei größeren Mengen oder A IV-Holz können Gebühren anfallen. Erkundigen Sie sich vor der Anlieferung.

  • „Holz im Gelben Sack.“ – Nein. Holz ist kein Verpackungsmaterial und gehört nicht in die Gelbe Tonne. Es muss separat entsorgt werden (Wertstoffhof, Sperrmüll, Container).

  • „A4-Holz kann im Garten verbrannt werden.“ – Absolut nicht. A4-Holz enthält Holzschutzmittel und darf weder im Garten- noch Kaminofen verbrannt werden.

  • „Sperrmüll = Altholz.“ – Nur teilweise. Sperrmüll umfasst Möbel und Metallteile. Reines Palettenholz oder Bretter werden als eigenes Altholz behandelt, nicht im Sperrmüllwagen mitgenommen. Umgekehrt dürfen keine üblichen Möbel (mit Polster/Textil) in einen Altholzcontainer.

Diese Mythen können hohe Bußgelder nach sich ziehen (z.B. bei Verbrennung von Schwarzbau-Holz) oder den Recyclingprozess stören. Richtig informieren spart Geld und schützt die Umwelt.

Häufig gestellte Fragen

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Zum Altholz gehören Holzreste und -produkte, die nicht mehr gebraucht werden – etwa Bau- und Abbruchholz, Paletten, Türen, Fenster, Möbel aus Holz, Verpackungen aus Holz, Kabeltrommeln und lose Bretter. Nicht jedes Holz ist jedoch Altholz: frisch geschlagenes Waldrestholz (z. B. Schwachholz) oder Hobelspäne aus der Holzindustrie gelten nicht als Abfall.

Trennen Sie unbehandeltes Vollholz und -möbel (Kategorie A I) von behandeltem Holz (A II/A III) und von belastetem Holz (A IV). Entfernen Sie lose Metallteile. Beschriften Sie ggf. Holz mit Farbe/Lack als „A2/A3“ und solche mit Imprägnierung als „A4“. Eine genaue Aufteilung nach AltholzV ist für private Haushalte nicht prüfpflichtig, doch sortenreine Abgabe (z.B. nur A I) erleichtert die Annahme und senkt Kosten.

In der Regel beim kommunalen Wertstoffhof/Recyclinghof. Dort können Haushalte unbehandelte und lackierte Holzreste anliefern. Zudem gibt es Sperrmüllabholung (lose Holzstücke), mobile Sammeltermine oder Altholzcontainerdienste. Großmengen (z. B. vom Umbau) werden oft über Container von Entsorgungsfirmen abgeholt.

Kleine Mengen unbehandeltes Holz sind meist gratis. Ansonsten fallen Gebühren an, die je nach Ort und Holzart stark schwanken. Beispielsweise kostet in vielen Städten ein Altholz-Container (5 m³) rund 200–300 € für A I–A III und bis zu 400–500 € für A IV. Fragen Sie vorher beim Wertstoffhof nach den aktuellen Tarifen.

Im privaten Kaminofen darf nur Naturholz (unbehandelt, trockenes Bau- oder Möbelholz ohne jeglichen Holzschutzmittel-Anstrich) verbrannt werden. Lack, Farbe, Leim oder Holzschutz im Abfallholz führen zu Schadstoff-Emissionen. Offenes Verbrennen (z.B. Feuerstelle im Garten) ist in vielen Kommunen gar verboten oder genehmigungspflichtig.

Wenn große Mengen oder gefährliche Hölzer anfallen (z. B. beim Hausneubau, Abriss, Sanierung), empfiehlt sich ein professioneller Entsorger. Er stellt Container, sortiert nach Altholz-Kategorien und entsorgt sachgerecht. Firmen müssen Altholz ohnehin getrennt sammeln (Gewerbeabfallverordnung). Für wenige Holzmöbel reicht meist der Hausmüll bzw. Sperrmüllservice.

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