Wissenswertes
Pflegekassenzuschuss für Umzug und Entrümpelung: Wohnumfeld-verbesserung leicht erklärt
In diesem Leitfaden erfahren Sie alles über die Wohnumfeldverbesserung
- Marina
Inhaltsverzeichnis
Viele Menschen fragen sich: Wie beantrage ich einen Zuschuss der Pflegekasse für Wohnumfeldverbesserungen? Was übernimmt die Pflegekasse (z.B. AOK) an Umzugskosten? Gibt es einen Zuschuss für Badumbau bei Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3? In diesem Ratgeber beantworten wir all diese Fragen rund um den Pflegekassenzuschuss für Umzüge und Wohnraumanpassungen – von den gesetzlichen Grundlagen über Voraussetzungen und Antragstellung (etwa bei der AOK) bis hin zu praktischen Beispielen. Zudem zeigen wir, wie ein professionelles Entrümpelungsunternehmen mit Umzugsservice Ihnen bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zur Seite steht.
Pflegekasse und Wohnumfeldverbesserung: Gesetzliche Grundlagen und Zuschusshöhe
Wenn ein pflegebedürftiger Mensch zuhause wohnen bleiben möchte, aber die Wohnung nicht mehr geeignet ist, springt die Pflegeversicherung mit Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ein. Laut § 40 Abs. 4 SGB XI und den aktuellen Bestimmungen können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 von ihrer Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme erhalten. Dieser Zuschuss der Pflegeversicherung – oft auch Wohnumfeldverbesserungs-Zuschuss genannt – dient dazu, bauliche Veränderungen oder Umzüge zu finanzieren, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern.
Wichtig: Die maximale Zuschusshöhe gilt pro pflegebedürftiger Person und pro Maßnahme. Wohnen also mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann jeder einzeln einen Zuschuss beantragen. In einer Pflege-Wohngemeinschaft sind so insgesamt bis zu 16.720 € Zuschuss möglich (z.B. 4 Bewohner × 4.180 €). Sollte sich die Pflegesituation später ändern (etwa Verschlechterung des Gesundheitszustands), kann für eine weitere Maßnahme erneut ein Zuschuss gewährt werden.
Aber welche Maßnahmen gelten überhaupt als wohnumfeldverbessernd? Grundsätzlich umfasst das alle relevanten Umbauten oder Anpassungen in der Wohnung, zum Beispiel:
Barrierefreie Badumbauten: Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche, Installation eines ebenerdigen Duschplatzes oder eines unterfahrbaren Waschbeckens, Montage von Haltegriffen und rutschfesten Böden im Bad. Auch ein Zuschuss zum Badumbau – etwa für einen seniorengerechten Umbau bei Pflegestufe 2 (heute Pflegegrad 3) – kann bei Ihrer Pflegekasse (z.B. der AOK) beantragt werden. Die AOK-Pflegekasse bezuschusst einen solchen Badumbau mit bis zu 4.180 €, sofern die Umbaumaßnahme die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit erhöht.
Bauliche Veränderungen zur Barrierereduzierung: Verbreiterung schmaler Türen für Rollator/Rollstuhl, Abbau von Türschwellen, Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe im Eingangsbereich. Solche Umbauten beseitigen Hindernisse und verhindern Stürze – eine enorme Verbesserung des Wohnumfelds für Pflegebedürftige.
Fest installierte Hilfsmittel und Möbel-Anpassungen: Zum Beispiel der feste Einbau eines Treppenlifts, die Installation einer barrierefreien Toilette oder das Umrüsten des Bettes zum Pflegebett. Auch der Ein- und Umbau von Mobiliar (etwa Einbau einer ebenerdigen Dusche statt Wanne) fällt darunter.
Nicht abgedeckt vom Zuschuss sind jedoch allgemeine Renovierungen oder Modernisierungen, die keinen direkten Pflegebezug haben. Beispielsweise werden Schönheitsreparaturen (Streichen, Tapezieren), neue Haushaltsgeräte oder rein energetische Sanierungen nicht bezuschusst. Es geht wirklich um Veränderungen, die das Wohnen mit Pflegebedarf erleichtern – dazu zählt im Zweifel auch ein notwendiger Umzug in eine passendere Wohnung (siehe nächster Abschnitt).
Pflegekassenzuschuss: Höhe und Pflegegrad im Überblick
Zur Klarstellung: Die Zuschusshöhe ist für alle Pflegegrade gleich hoch. Entscheidend ist nur, dass mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Die folgende Tabelle fasst die Förderbeträge zusammen:
| Pflegegrad (ehem. Pflegestufe) | Max. Zuschuss pro Person |
|---|---|
| Pflegegrad 1–5 (alle) | 4.180 € je Maßnahme |
Umzugskosten: Pflegekasse (AOK & Co.) übernimmt barrierebedingte Umzüge
Oft stößt man auf Fragen wie „Übernimmt die Pflegekasse Umzugskosten?“ – gerade bei Pflegegrad- oder Demenz-Patienten, die in eine geeignetere Wohnung umziehen müssen. Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen gelten Umzugskosten als wohnumfeldverbessernde Maßnahme und können bezuschusst werden. Wenn die bisherige Wohnung trotz Umbauten nicht pflegegerecht ist, bleibt meist nur der Wechsel in eine barrierefreie Umgebung. Beispiele für von der Pflegekasse anerkannte „Seniorenumzüge“ sind etwa:
Umzug in eine behindertengerechte Wohnung: z.B. von einem Altbau ohne Aufzug in eine Erdgeschosswohnung mit Aufzug oder Rampe.
Umzug ins Betreute Wohnen oder zu Angehörigen: sofern dort ein barrierearmes Umfeld und Betreuung sichergestellt sind.
Wohnungswechsel innerhalb des Hauses: etwa der Umzug vom Obergeschoss ins Erdgeschoss im gleichen Gebäude.
Voraussetzung ist stets, dass Pflegegrad 1-5 vorliegt und der Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist sprich: Die neue Wohnsituation muss die Pflege deutlich erleichtern oder die Selbstständigkeit der Person wiederherstellen. Ist das der Fall, können z.B. die AOK oder andere Pflegekassen einen Zuschuss bis zu 4.180 € für die Umzugskosten bewilligen. Wichtig: Die neue Wohnung sollte möglichst barrierefrei bzw. seniorengerecht sein, damit die Maßnahme als „Verbesserung des Wohnumfeldes“ anerkannt wird. Ein Antrag auf Umzugskosten bei der Pflegekasse (z.B. Antrag Umzugskosten Pflegekasse AOK) sollte unbedingt vor dem Umzug gestellt und genehmigt werden, um sicherzugehen, dass die Kostenübernahme klappt.
Ein Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung erfordert viel Planung. Professionelle Umzugshelfer und Entrümpelungsdienste können hier unterstützen, indem sie den gesamten Umzug organisieren, Möbel abbauen/aufbauen und nicht mehr benötigte Gegenstände entsorgen. Zwar übernimmt die Pflegekasse (AOK u.a.) im Rahmen des Zuschusses nur die reinen Umzugskosten (Transport, Möbelmontage etc.), doch helfen spezialisierte Dienstleister oft bei weit mehr – von der Planung bis zum Packen. Insbesondere körperlich eingeschränkte Menschen und Angehörige profitieren von solch einem Rundum-Service, da er Kraft und Nerven spart.
Welche Umzugskosten werden übernommen? Im bewilligten Fall deckt der Zuschuss in der Regel Kosten für das Umzugsunternehmen: z.B. Transport der Möbel, Verpackungsmaterial (Umzugskartons), Ein- und Auspackservice, Fahrtkosten etc.. Nicht übernommen werden meist Renovierungskosten für die alte Wohnung oder zusätzliche Entrümpelungskosten – diese muss man einkalkulieren und ggf. selbst tragen. Viele Pflegekassen (Stand 2025) schließen auch Umzüge ins Pflegeheim von der Förderung , da hier kein häusliches Wohnumfeld mehr verbessert wird. Ohne anerkannten Pflegegrad lässt sich ebenfalls kein Umzugszuschuss bei der Pflegekasse beantragen, dann kommen nur andere staatliche Hilfen oder Stiftungen in Frage.
Beispiel aus der Praxis: Umzug mit Pflegekassenzuschuss
Stellen wir uns Frau Müller vor, 78 Jahre alt, verwitwet und seit kurzem mit Pflegegrad 3 (≈ ehemals Pflegestufe 2) eingestuft. Sie wohnt bislang im 3. Stock eines Altbaus – ohne Aufzug. Nach einem Sturz auf der Treppe beschließt sie gemeinsam mit ihrem Sohn, in eine barrierefreie Zwei-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss umzuziehen. Diese neue Wohnung hat ein seniorengerechtes Bad (bodengleiche Dusche) und keine Schwellen. Allerdings muss Frau Müller dafür ihren Hausstand verkleinern, da die neue Wohnung kleiner ist.
Über ihren Sohn stellt sie einen Antrag auf Zuschuss für Umzugskosten bei der AOK Pflegekasse. Im Antrag wird begründet, warum der Umzug nötig ist (Treppensteigen unmöglich, Sturzgefahr) und wie die neue Wohnung die Pflege erleichtert (barrierefrei, näher beim Sohn, der sich kümmert). Dem Antrag fügen sie einen Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens bei, das den Seniorenumzug durchführen würde, sowie die Bestätigung, dass die neue Wohnung barrierearm ist. Bereits nach zwei Wochen erhält Frau Müller grünes Licht von der AOK: Bis zu 4.180 € der Umzugskosten werden übernommen.
Am Umzugstag packt ein Entrümpelungs- und Umzugsteam alles ein. Sie helfen auch dabei, Möbel und viele alte Gegenstände zu entsorgen – vom Dachbodenfund bis zum abgenutzten Sessel. Diese Entrümpelung war zwar nicht Teil des Pflegekassenzuschusses, erweist sich aber als sehr hilfreich: Frau Müller muss sich um nichts kümmern und ihr Sohn wird entlastet. In der neuen Wohnung baut das Team alle Möbel wieder auf und montiert zusätzliche Haltegriffe im Bad. Durch die Wohnumfeldverbesserung – nun keine Treppen mehr und ein angepasstes Bad – kann Frau Müller wieder selbstständiger leben und ihre Pflegeroutine ist deutlich einfacher. Die Pflegekasse übernimmt nach Einreichen der Rechnungen den Löwenanteil der Umzugskosten. Frau Müller ist erleichtert: Ohne die finanzielle Hilfe der Pflegekasse und die Unterstützung des Umzugsunternehmens wäre dieser Schritt viel schwieriger gewesen.
Zuschuss für Badumbau und andere Wohnungsumbauten
Nicht nur Umzüge, sondern auch Umbauten in der bisherigen Wohnung können als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gefördert werden. Insbesondere das Badezimmer steht oft im Fokus, da es für Pflegebedürftige viele Barrieren birgt. Ein barrierefreier Badumbau – zum Beispiel der Einbau einer ebenerdigen Dusche, rutschfester Bodenbeläge, eines Duschsitzes oder höhenverstellbarer Waschtische – kann die tägliche Körperpflege erheblich erleichtern. Die Pflegekasse (etwa die AOK oder TK) bezuschusst solche Badumbaumaßnahmen ebenfalls mit bis zu 4.180 €. Voraussetzung ist auch hier ein vorhandener Pflegegrad und der Nachweis, dass der Umbau die Pflege ermöglicht oder die Sicherheit erhöht.
Ein barrierefreies Bad steigert die Sicherheit und Selbstständigkeit. Beispiel Badumbau: Herr Schmidt (Pflegegrad 4, vormals Pflegestufe 3) lebt allein und hat Schwierigkeiten, in die alte Badewanne zu steigen. Er beantragt einen AOK Zuschuss für den Badumbau – konkret für den Umbau der Wanne in eine bodengleiche Dusche mit Sitzmöglichkeit. Nach Genehmigung lässt er den Badumbau durch eine Fachfirma durchführen. Die Pflegekasse erstattet ihm anschließend bis zu 4.180 € der Kosten. Jetzt kann Herr Schmidt gefahrlos duschen, und auch die Pflegekraft kann ihm leichter assistieren. Tipp: Zusätzlich zum Pflegekassenzuschuss können bei größeren Umbau-Projekten weitere Fördermittel genutzt werden, z.B. ein KfW-Zuschuss zur Barrierereduzierung (Programm 455-B) über bis zu 2.500 € oder 6.250 €. Diese Förderungen lassen sich mit dem Pflegekassenzuschuss kombinieren, um die Restkosten zu senken.
Generell gilt: Maßnahmen im Bad, im Eingangsbereich, an Treppen oder Türen werden häufig bewilligt, da sie direkt die häusliche Pflege erleichtern. Nicht gefördert werden dagegen Kleinigkeiten wie der Austausch von Deko, Möbel ohne direkten Pflegebezug oder gewöhnliche Reparaturen. Im Zweifel hilft ein Pflegeberater der Krankenkasse, die geplanten Maßnahmen einzuordnen.
Voraussetzungen und Antragstellung (Pflegekasse AOK & Co.)
Damit ein Zuschuss für Umzug oder Umbau bewilligt wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Pflegegrad liegt vor: Mindestens Pflegegrad 1 (bzw. Pflegestufe I nach altem System) muss bereits anerkannt sein. Ohne Einstufung keine Leistung aus der Pflegekasse.
Notwendigkeit der Maßnahme: Der Umbau oder Umzug muss notwendig sein, um die Pflege zu Hause zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern. Eine bloße Komfortverbesserung reicht nicht es muss ein konkreter pflegebedingter Anlass vorliegen (z.B. Wohnungswechsel wegen Rollstuhlnutzung oder Badumbau wegen Sturzgefahr).
Maßnahme verbessert das Wohnumfeld nachhaltig: Es werden nur maßnahmenbezogene Kosten übernommen, die direkt zur Barrierereduzierung beitragen. Die neue Wohnsituation (sei es durch Umbau oder Umzug) soll eine dauerhafte Verbesserung darstellen – im Idealfall ermöglicht sie, dass der Pflegebedürftige länger zuhause bleiben kann, ohne ins Heim zu müssen.
Antrag vor Durchführung stellen: Ganz wichtig – der Antrag auf Zuschuss muss bewilligt sein, bevor Sie mit dem Umbau oder Umzug starten. Andernfalls riskieren Sie, auf den Kosten sitzenzubleiben. Im Antrag sollten alle relevanten Informationen und Unterlagen enthalten sein (siehe Tabelle unten).
Antragstellung: Zuständig ist immer die Pflegekasse der versicherten Person – diese ist bei gesetzlich Versicherten der Pflegeversicherungs-Zweig der Krankenkasse (z.B. AOK, TK, Barmer), bei Privatversicherten die private Pflege-Pflichtversicherung. Viele Kassen bieten Formulare an (online oder per Post), aber ein formloser Antrag mit allen nötigen Angaben ist ebenfalls möglich. Wichtig ist, gründliche Angaben zu machen: Beschreiben Sie, welche Maßnahme geplant ist und warum sie erforderlich ist, damit die Kasse prüfen kann, ob die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind.
Folgende Unterlagen und Informationen sollten Sie Ihrem Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beifügen:
| Erforderliche Unterlagen/Angaben | Wofür? |
|---|---|
| Name, Anschrift, Versichertennummer des Pflegebedürftigen | Zur Zuordnung bei der Pflegekasse. |
| Beschreibung der Maßnahme (Umbau/Umzug) | Was genau soll gemacht werden? Z.B. Badumbau, Treppenlift, Umzug in EG-Wohnung. |
| Begründung der Notwendigkeit | Warum ist die Maßnahme notwendig und wie erleichtert sie den Pflegealltag? Hier Ihre individuelle Situation schildern (Barrieren, Probleme, erwarteter Nutzen). Eine gute Begründung erhöht die Erfolgschance enorm. |
| Kostenvoranschlag der ausführenden Firma | Konkrete Kostenschätzung für Umbau oder Umzug, vom Handwerksbetrieb oder Umzugsunternehmen. Die Pflegekasse verlangt einen Kostenvoranschlag, um den Zuschussbetrag einschätzen zu können. Wichtig: Er sollte auf den Pflegebedürftigen ausgestellt sein (nicht z.B. auf den Vermieter). |
| Kontaktdaten der Firma (optional) | Kontaktdaten des Unternehmens, das die Arbeiten durchführt, können angegeben werden. |
| Empfehlung vom Arzt/Pflegedienst (falls vorhanden) | Hat ein Arzt, Therapeut oder Pflegeberater die Maßnahme empfohlen? Eine schriftliche Empfehlung kann den Antrag untermauern. Bei bereits bekanntem Pflegegrad ist dies nicht zwingend, schadet aber nicht. |
| Zustimmung des Vermieters (bei Mietwohnung) | Falls bauliche Veränderungen in einer Mietwohnung geplant sind (z.B. Badumbau), benötigen Sie die schriftliche Einwilligung des Vermieters und legen diese bei. |
Stellen Sie den Antrag idealerweise frühzeitig. Die Pflegekasse hat gesetzlich bis zu 3 Wochen Zeit für eine Entscheidung (bzw. 5 Wochen, wenn erst ein Gutachten eingeholt werden muss). Viele Kassen reagieren jedoch schneller. Wenn nach 5 Wochen ohne Bescheid keine Verlängerungsmitteilung kommt, gilt der Antrag übrigens als automatisch genehmigt – das schreibt das Pflegezeitgesetz vor. In der Praxis sollten Sie aber bei Verzögerungen lieber proaktiv nachfragen.
Nach Bewilligung können Sie den Umbau/Umzug beauftragen. Wichtig: Heben Sie alle Rechnungen auf! Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt meist nachträglich gegen Einreichen der Rechnungen (bis zur genehmigten Höhe). In Einzelfällen kann die Pflegekasse direkt an die Firma zahlen oder Abschläge vorab leisten, aber üblich ist die Kostenerstattung. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen – oft lohnt es sich, dann mit detaillierteren Begründungen oder ärztlichen Attesten nachzubessern.
Vorteile eines Entrümpelungsunternehmens bei Umzug und Wohnraumanpassung
Ob beim Seniorenumzug oder während eines großen Umbaus – die Unterstützung durch ein Entrümpelungs-unternehmen mit Umzugsservice bietet zahlreiche Vorteile:
Kompletter Service aus einer Hand: Professionelle Firmen übernehmen nicht nur den Transport beim Umzug, sondern bieten oft Rundum-Sorglos-Pakete. Dazu gehören z.B. das Ein- und Auspacken der Kartons, Demontage und Montage von Möbeln und Küchen, und auf Wunsch sogar Renovierungsarbeiten oder Endreinigung der alten Wohnung. So müssen Sie sich um fast nichts selbst kümmern.
Entrümpelung und Entsorgung: Gerade bei einem Umzug in eine kleinere oder barrierefreie Wohnung ist Entrümpeln wichtig. Ein Entrümpelungsunternehmen sortiert mit Ihnen aus, entsorgt unbrauchbare Möbel und Gegenstände umweltgerecht und kann teils auch die Wohnungsauflösung übernehmen. Das spart Zeit und Kraft – für Senioren und Angehörige oft unbezahlbar.
Erfahrung mit Pflege-Umzügen: Spezialisierte Seniorenumzugs-Services kennen die besonderen Anforderungen. Sie beraten bei der Planung, wissen um Barrierefreiheits-Aspekte und gehen einfühlsam mit älteren Kunden um. Manche Dienstleister unterstützen sogar bei der Antragstellung oder im Kontakt mit der Pflegekasse, um sicherzustellen, dass alle Unterlagen korrekt eingereicht werden.
Zeit- und Kraftersparnis: Physisch schwere Aufgaben – Möbel tragen, Kartons schleppen, Badezimmer ausräumen – übernimmt das Team. Angehörige können sich in der Zeit um Wichtiges kümmern (z.B. Behördengänge, Betreuung des Pflegebedürftigen). Das reduziert Stress enorm und minimiert auch Verletzungsrisiken für Laien.
Schneller, sicherer Umbau: Bei Wohnungsumbauten kann ein Entrümpelungsservice dafür sorgen, dass die Räume frei geräumt sind und die Handwerker ungehindert arbeiten können. Nach dem Umbau helfen sie, die Möbel wieder einzuräumen. Alles geht zügiger und ohne Chaos vor Ort.
Zusammengefasst: Ein professionelles Entrümpelungsunternehmen entlastet Sie organisatorisch und körperlich. Gerade im sensiblen Kontext eines Pflegefalls sind Zuverlässigkeit und Empathie wichtig – seriöse Firmen bringen beides mit. Sie koordinieren auf Wunsch auch mit anderen Dienstleistern (z.B. Sanitärfirmen beim Badumbau oder Umzugsberatern) und kennen die besonderen Umstände bei Pflegebedürftigen. Das Ergebnis: Der Umzug oder Umbau verläuft möglichst reibungslos, und die pflegebedürftige Person kann schneller die Vorteile der Wohnumfeldverbesserung genießen.
Fazit: Mit Planung und Hilfe stressfrei in ein seniorengerechtes Zuhause
Ein Wohnungswechsel oder Umbau im Alter muss kein überwältigendes Projekt sein. Dank der Pflegekasse – ob AOK, TK, Barmer oder eine andere – stehen Fördermittel von bis zu 4.180 Euro zur Verfügung, mit denen sich Umzugskosten oder Badumbauten deutlich finanzieren lassen. Voraussetzung ist ein rechtzeitiger Antrag auf Zuschuss für die wohnumfeldverbessernde Maßnahme, inklusive guter Begründung und aller nötigen Unterlagen. Ist die Maßnahme bewilligt, profitieren Sie doppelt: finanziell durch den Zuschuss und praktisch durch die gewonnenen Wohnkomfort und Sicherheit im Alltag.
Nutzen Sie außerdem ruhig die Unterstützung von Fachleuten. Ob Pflegeberater der Krankenkasse für die Antragsphase oder ein Entrümpelungs- und Umzugsunternehmen für die Durchführung – sie helfen, Fallstricke zu vermeiden und nehmen Ihnen viel Arbeit ab. So wird aus dem Thema „Antrag Zuschuss Pflegekasse Wohnumfeldverbesserung“ kein Stolperstein, sondern der Wegbereiter in ein barrierefreies, lebenswertes Zuhause im Alter.
Häufig gestellte Fragen
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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen oder Umzüge, die die häusliche Pflege erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung trotz Pflegebedürftigkeit ermöglichen. Dazu zählen z. B. der Umbau des Badezimmers, der Einbau eines Treppenlifts oder der Umzug in eine barrierefreie Wohnung.
Die Pflegekasse (z. B. AOK) zahlt bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann sich die Summe auf bis zu 16.720 € erhöhen.
Ja, wenn der Umzug notwendig ist, um ein barrierefreies oder pflegegerechtes Wohnumfeld zu schaffen, übernimmt die Pflegekasse (z. B. AOK) bis zu 4.180 €. Voraussetzung ist, dass der Pflegegrad anerkannt ist und der Umzug die Pflege erheblich erleichtert.
Der Antrag wird formlos oder mit einem Formular bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Wichtig: Er muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Ein Kostenvoranschlag, eine Begründung der Maßnahme und ggf. eine ärztliche Empfehlung sollten beigefügt werden.
Der Umzug muss pflegebedingt notwendig sein
Es muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen
Der Antrag mit Kostenvoranschlag muss vor dem Umzug eingereicht werden
Die neue Wohnung sollte barrierearm oder barrierefrei sein
Nicht übernommen werden:
Allgemeine Renovierungskosten (z. B. Malerarbeiten)
Möbelkäufe ohne Pflegebezug
Entrümpelungskosten (können aber sinnvoll ergänzt werden)
Umzüge ohne pflegebedingten Grund
Maßnahmen ohne vorherigen Antrag
Sie können Widerspruch einlegen. Begründen Sie diesen ausführlich, idealerweise mit ärztlichen Stellungnahmen oder weiteren Nachweisen. Viele Anträge werden nach Nachbesserung doch noch bewilligt.
Ein professionelles Entrümpelungsunternehmen mit Umzugsservice hilft bei:
der Wohnraumanpassung (z. B. Platz schaffen für Umbauten)
dem Umzug in eine passende Wohnung
stressfreier Entrümpelung vor/nach dem Umzug
Koordination mit anderen Dienstleistern (z. B. Handwerker)
Das spart Zeit, Kraft und sorgt für einen reibungslosen Ablauf – gerade im Pflegefall eine große Entlastung für Angehörige.
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