AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Entrümpelungs- und Entsorgungsleistungen der Süd-Entrümpelung, Kurze Str., 73732 Esslingen, nachstehend als Auftragnehmer bezeichnet.

§1. Art und Umfang der Leistung

Alle Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang vom Auftragnehmer schriftlich, gegebenenfalls auch mündlich bestätigt werden. Als schriftlich in diesem Sinne gilt auch eine Email ohne qualifizierte elektronische Signatur.

§2. Abnahme der Leistung, Gewährleistung und Haftung

Die Leistungen des Auftragnehmers aus dem Dienstvertrag gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Leistungserbringung, bis spätestens 24h nach der Entrümpelung schriftlich begründete Einwände erhebt.

Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Bei einmaligen Leistungen ist die Ersatzpflicht auf den hierfür vereinbarten Rechnungsbetrag begrenzt.

§ 3 Terminverzug durch den Kunden

1. Termine sind, gleich aus welchen Gründen, mindestens 96 Stunden (ausgeschlossen Sonn- und Feiertage) vorher schriftlich via E-mail an info@suedentruempelung.de abzusagen.
Im Falle einer nicht fristgerechten Absage eines Termins gilt folgendes:

a) Bei Absagen innerhalb von zwischen 48 bis 96 Stunden (ausgeschlossen Sonn- und Feiertage) vor dem vereinbarten Entrümpelungstermin bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von 50% des Preises des gebuchten Termins gemäß des Angebots oder sofern unsere Sprinterpreisliste gebucht wird die Vorab-Einschätzung in unserem System bestehen.

b) Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden (ausgeschlossen Sonn- und Feiertage) vor dem vereinbarten Entrümpelungstermin bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von 100% des Preises des gebuchten Termins gemäß des Angebots oder sofern unsere Sprinterpreisliste gebucht wird die Vorab-Einschätzung in unserem System bestehen.

c) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin an der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Adresse und sagt diesen Termin auch nicht schriftlich vorher ab, sind wir berechtigt, dem Kunden den Termin zu 100% gemäß des Angebots oder bei Buchung unserer Sprinterpreisliste der von uns im System hinterlegten Vorab-Schätzung gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.

§4. Preise

Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Wir behalten uns vor bei einer Abweichung der angegebenen Menge oder bei Bepreisung auf Basis von unvollständigen Bildern eine Nachkalkulation durchzuführen.

§5. Nachbesserung/Reklamation

Bei ordentlicher Reklamation muss der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich nach erfolgter Entrümpelung informieren. Die Reklamation ist innerhalb einer Frist von 48 Stunden nach Entrümpelungsdatum in schriftlicher Form bei dem Auftragnehmer vorzulegen, bei postalischer Reklamation gilt das Datum des Poststempels. Im Umfang einer Reklamation können nur Leistungen berücksichtigt werden, die Gegenstand des Auftrages sind.

Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer das Recht zur kostenlosen Nachbesserung in angemessener Frist einräumen. Versäumt der Auftraggeber diese Fristen gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht (siehe §2 Abs.1). Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei ordentlicher Reklamation, die reklamierte Leistung in einem für beide Parteien akzeptablen Zeitraum zu korrigieren. Dem Auftraggeber entstehen bei berechtigter und fristgerechter Reklamation keine zusätzlichen Kosten.

§6. Eigentumsübergang

Mit Beginn der Arbeiten auf der Baustelle, geht das Eigentum an der zu räumenden Einrichtung auf den Auftragnehmer über. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag nicht die Aufgabe, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Für durch die Räumungsarbeiten verschwundene Wertgegenstände übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.

§7. Haftungsbeschränkung

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Kontrollbegehung des geräumten Gebäudes. Sollte der Auftragnehmer im Zuge der Räumungsarbeiten Schäden am Gebäude, insbesondere an Fenstern, Türen, Böden, Wänden, Fluren und Zuwegen verursacht haben, ist er verpflichtet diese dem Auftraggeber anzuzeigen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten, die durch den Auftragnehmer verursachte Schäden übernimmt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen auf Ihre Richtigkeit und das geräumte Gebäude auf Beschädigungen zu überprüfen. Mit Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls stellt er den Auftragnehmer von jeder Haftung für Leistungsmängel und für Schäden am Gebäude frei. Sollte der Auftraggeber nicht für eine Begehung und für die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zur Verfügung stehen, ist er verpflichtet, einen verantwortlichen Dritten für diese Aufgabe zu bevollmächtigen. Für nachträglich festgestellte Mängel oder Schäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§8. Zahlungsbedingungen

Zahlungsmethoden:

a) Privatkunden: Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung bargeldlos per EC-Karte, Maestro-Karte oder Kreditkarte oder via Vorkasse auf das von Uns genannte Konto.

b) Firmenkunden: Nach interner Überprüfung und Freigabe durch unser Unternehmen ist eine Zahlung per Rechnung möglich.

Zahlungsfrist:

a) Privatkunden: Sofort nach Beendigung der Dienstleistung.

Bei genehmigter Zahlung auf Rechnung: Der Rechnungsbetrag ist spätestens binnen zwei (2) Wochen ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen.

b) Firmenkunden: Sofort nach Beendigung der Dienstleistung.

Bei genehmigter Zahlung auf Rechnung: Der Rechnungsbetrag ist spätestens binnen zwei (2) Wochen ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen.

Verzugszinsen:

Falls eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgt, behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben

§9. Allgemeines

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so sind sie sinngemäß auszulegen und berühren die übrigen Bestimmungen nicht in ihrer Wirkung.

§10. Gerichtsstand

Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz des Auftragnehmers.

§11. Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.